| Die Ware muss vor Unterzeichnung des Spediteurscheines auf Bruch, Beschädigung und Vollständigkeit kontrolliert werden. Sollte wieder Erwarten der Spediteur nicht bereit sein, so lange zu warten, bis die Kontrolle durch den Käufer erfolgt ist, ist dieses auf dem Spediteurübergabeschein zu vermerken und durch den Spediteur quittieren zu lassen.
Beanstandungen wegen Beschädigung oder Mindergewicht der Sendung sind unverzüglich vom Käufer bei Empfang unter Heranziehung des Spediteurs festzustellen und auf dem Frachtbrief zu vermerken, um Ansprüche daraus bei der Spedition/Bahn bzw. dem zuständigen Postamt anzubringen. Anderenfalls kann bei Beanstandung eine Gutschrift von uns nicht vorgenommen werden. Offensichtliche Mängel der Ware sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware, anzuzeigen, gegebenenfalls unter Beifügung des der Sendung beiliegenden Lieferscheins bzw. des auf der Verpackung aufgeklebten Etiketts. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Die Ware gilt dann als ordnungsgemäß abgenommen. Liegt ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist der Verkäufer nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Sollte der Verkäufer hierzu nicht in der Lage oder nicht bereit sein oder verzögert sich dies über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern, und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
Die Ware ist mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen. Für die ordnungsgemäße Rotation der Produkte ist der Käufer verantwortlich. Waren mit abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum können weder vergütet noch ersetzt werden. VII. Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verahlten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrag. VIII. Datenschutz Die im Rahmen der Aufträge bzw. Bestellungen bekannt werdenden Daten des Käufers werden durch den Verkäufer in der EDV-Anlage gemäß Bundesdatenschutzgesetz gespeichert. Der Verkäufer sichert eine streng vertrauliche Behandlung, insbesondere die Nichtweitergabe an nicht mit der Durchführung der Bestellung, Organisation uns Auslieferung befasste Dritte zu. Der Käufer stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ahrensburg. Soweit zulässig gilt als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Ahrensburg. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen. X. Salvatorische Klausel Sollte eine der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von dem Verkäufer und Käufer so ausgelegt gestaltet werden, dass der mit den nichtigen rechtsunwirksamen Teilen angestrebte wirtschaftliche Erfolg soweit wie möglich erreicht wird. |